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Vorstand

  Historie

Gründung einen Polizeibeamtenverbandes
Um nur einen bescheidenen Einfluß auf die Gestaltung der Rechts und Dienstverhältnisse nehmen zu können, wurde schließlich aus dem Kreis der älteren Polizeikollegen, die ihre gewerkschaftliche Bewährungsprobe schon vor 1933 im Schrader Verband bestanden hatten, ein vorbereitender Ausschuß gebildet, der die Möglichkeiten überprüfte, einen Polizeibeamtenverband zu gründen. Nach etwa 1 Jahr, im April 1948, erfolgte dann die Genehmigung der englischen Militärregierung.
Den Gründern des Bundes der Polizeibeamten wurden allerdings verschiedene Auflagen gemacht, deren wichtigste besagte, daß die Ziele des Verbandes und die Betätigungen nicht auf unerlaubte Gebiete, d.h. auf Politik, Anschluß an Gewerkschaften oder politische Organisationen übergreifen durfte.
Trotz dieser Beschränkungen war das Verlangen nach einem Zusammenschluß bei den Polizeibeamten begreiflicherweise groß. Dieses war auch im heutigen Kreis Minden Lübbecke nicht anders.

In jedem Regierungsbezirk wurde ein Bezirksverband gegründet. Im Regierungsbezirk Detmold mit den Kreisverbänden Bielefeld-Stadt und -Land, Herford-Stadt und -Land, Minden-Stadt und -Land, Lübbecke, Halle, Wiedenbrück, Detmold, Lemgo, Paderborn, Büren, Warburg und Höxter.

Die Mindener Polizeibehörde nach 1945
Bis zum Ende des 2. Weltkrieges befanden sich die Dienststellen der Mindener Schutzpolizei, seinerzeit kommunale Polizei, die dem Bürgermeister unterstand, im hiesigen Stadthaus. Die Führung der Kreisgendarmerie im ehemaligen Kreis Minden hatte ihren Sitz im Landratsamt (Kreishaus, Minden, Tonhallenstraße 5 ).
Die Gendarmerie unterstand dem Landrat ( Willi Michel 27.2.46 - 6.7.51 ) Nach Besetzung der Stadt Minden im April 1945 durch britische Truppen wurde zunächst von diesen die Polizeigewalt ausgeübt. Sehr bald aber wurde diese Befugnis nach und nach wieder deutschen Dienststellen übertragen. Es trat allerdings auch eine Änderung der Polizeiorganisation ein. Man unterschied zunächst zwischen Stadt und Kreispolizei. Erstere (Polizeirevier Minden und Kriminalpolizei) war im Stadthaus untergebracht, während dem Polizeikreis Minden im Landratsamt

an der Tonhallenstraße Diensträume zur Verfügung standen. Die Kriminalpolizei des Polizeikreises Minden hatte in den ersten Nachkriegsjahren bei der damaligen Polizeistation Petershagen Unterkunft gefunden. Bei dem Polizeikreis Minden und dem Polizeirevier Minden handelte es sich um zwei gleichgeordnete Dienststellen, die dem damaligen Polizeiabschnitt Minden unterstanden. Die durch den Auszug der Militärregierung 507 aus dem sog. Behördenhaus an der Heidestraße im Jahr 1948 freigewordenen Räume wurden von Führungsdienststellen der Stadtpolizei (auf dieser Ebene war zwischenzeitlich eine Organisationsänderung vorgenommen worden) und Teilen des Polizeireviers Minden ( Leitung der Dienststelle, Geschäftszimmer und allgemeiner Ermittlungsdienst ) sowie die inzwischen zu einer Dienststelle zusammengefaßte Kreis und Stadtkriminalpolizei, die nunmehr für das gesamte Kreisgebiet zuständig wurde, belegt. Die Polizeiwache und das Polizeigefängnis verblieben im Stadthaus.


Die Mindener Polizeidienststellen waren somit in vier verschiedenen Gebäuden:
Stadthaus, Landratsamt, Behördenhaus Heidestraße 8 und Artilleriekaseme - Kraftfahrdienst - untergebracht.
Diese räumliche Verzettelung erschwerte nicht nur den Ablauf des Dienstbetriebes, sie wurde auch von der Bevölkerung als sehr nachteilig empfunden.
Sehr viele Nachteile waren es auch, die die Polizeibeamten in diesen Jahren persönlich zu ertragen hatten.
So kam es am 1.Juli 1948 bzw. am 8.Juli 1948 in dem heutigen Kreis Minden Lübbecke zur Gründung des Bundes der Polizeibeamten e.V. des Landes Nordrhein Westfalen, Abschnittzweigverbände Minden Stadt, Minden Land, Lübbecke Stadt und Lübbecke Land.

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